Es ist soweit: Die Digitale Rentenübersicht ist online und ab sofort für alle Interessierten abrufbar, unter rentenuebersicht.de
Die Rentenübersichtsanbindungsverordnung tritt in Kraft. Alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche verwalten, werden bis Ende 2024 angebunden.
Aktuelles
Infos zur Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht
Was ist die Digitale Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht soll Bürger*innen helfen, die finanzielle Absicherung im Rentenalter für sich einzuschätzen und sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) entwickelte hierzu ein Online-Portal mit Informationen zur gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Interessierte Bürger*innen können nach einer Online-Authentifizierung im persönlichen Bereich des Portals ihre Altersvorsorgeansprüche bei den beteiligten Vorsorgeeinrichtungen digital abrufen.
Wer ist die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR)?
Die ZfDR ist eine Organisationseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie realisiert das Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ auf der Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes. In diesem Rahmen ist sie Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Digitale Rentenübersicht.
Wie und wann können Sie als Vorsorgeeinrichtung oder IT-Dienstleister aktiv werden?
Für die Registrierung laden Sie ab sofort die dazugehörigen PDF-Dokumente aus dem Downloadbereich herunter. Die Formulare sind digital ausfüllbar. Zur weiteren Bearbeitung senden Sie das ausgefüllte PDF-Anbindungsformular und ggf. die Anlage zur Verbundsanbindung an den Postkorb zfdr-anbindung@drv-bund.de.
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Welche Voraussetzungen gelten für eine Anbindung?
Voraussetzung für eine Beteiligung an der Digitalen Rentenübersicht ist, dass Sie oder der IT-Dienstleister Ihrer Vorsorgeeinrichtung eine angepasst synchrone API-Schnittstelle bereitstellen kann.
Detaillierte Informationen zur Datenübermittlung, Anbindung und technischen Anforderungen fnden Sie in unserem Kommunikationshandbuch und der Schnittstellenbeschreibung.
Vier Schritte zur Anbindung
1. Vorsorgeeinrichtung registrieren
- Sie melden sich über unser PDF-Anbindungsformular aus dem Downloadbereich für das Verfahren an. Anhand Ihrer Angaben und Nachweise prüft die ZfDR, ob Ihre Organisation zu den teilnahmeberechtigten Vorsorgeeinrichtungen nach § 2 Nummer 2 Rentenübersichtsgesetz zählt.
2. Zertifikat anfordern
- Für die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen den Servern Ihrer Vorsorgeeinrichtung und der ZfDR werden Zertifikate eingesetzt. Hierbei generiert Ihre IT-Abteilung oder Ihr IT-Dienstleister für jeden Server eine Zertifkatsanfrage. Diese wird von dem Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung signiert und das Zertifikat an Sie zurückgeschickt.
- Weitere Informationen finden Sie in unserem Kommunikationshandbuch.
3. Schnittstelle testen (ab Januar 2023)
- Sobald Sie bereit sind und Ihre Zertifikate implimentiert haben, wird ein Verbindungstest vorgenommen. Für Ihren Test steht ein technischer Ansprechpartner bei der ZfDR bereit, der das Ergebnis gemeinsam mit Ihnen auswertet und bei Bedarf Lösungen sucht.
4. Dabei sein
- Nach erfolgreichem Verbindungstest wird die ZfDR die Daten in das Live-System einspielen.
- Jetzt sind Sie an die ZfDR angebunden und bereit für die ersten Anfragen.
Downloads
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Digitale Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das erstmals alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Alterssicherung bündelt und sie zentral abbildet.
So erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen besseren Überblick über ihre Altersvorsorge-Ansprüche und erkennen leichter, wo sie im Alter stehen.
Wann startet die Digitale Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht geht in die öffentliche Evaluationsphase und ist ab sofort für alle Interessierten abrufbar, unter rentenuebersicht.de.
Die Erprobung aller Funktionen und der Darstellungen mit freiwillig teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern als Testnutzenden und Vorsorgeeinrichtungen dient der Evaluation und ist Teil des zugrundeliegenden Gesetzes.
Seien Sie auch gern selbst Tester*in. Denn auch wenn noch nicht alle Vorsorgeeinrichtungen angebunden sind: Die Feedbackbögen im öffentlichen und persönlichen Bereich zur allgemeinen Nutzerfreundlichkeit sind essentiell für die Evaluation und Weiterentwicklung des Portals.
Ende 2023 startet der Regelbetrieb der Digitalen Rentenübersicht.
Wer ist die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR)?
Auf Grundlage des Gesetzes zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht hat die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht am 18. Februar 2021 im Rahmen eines Projekts mit der Umsetzung des Verfahrens begonnen.
Die ZfDR ist eine Organisationseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wie können sich Vorsorgeeinrichtungen anbinden lassen?
Für die Registrierung laden Sie die dazugehörigen PDF-Dokumente aus dem Downloadbereich herunter. Die Formulare sind digital ausfüllbar. Zur weiteren Bearbeitung senden Sie das ausgefüllte PDF-Anbindungsformular und ggf. die Anlage zur Verbundsanbindung an den Postkorb zfdr-anbindung@drv-bund.de.
Voraussetzung für eine Beteiligung an der Digitalen Rentenübersicht ist, dass Sie oder der IT-Dienstleister Ihrer Vorsorgeeinrichtung eine angepasst synchrone API-Schnittstelle bereitstellen können.
Detaillierte Informationen zur Datenübermittlung, Anbindung und technischen Anforderungen finden Sie in unserem Kommunikationshandbüchern und der Schnittstellenbeschreibung.
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Weitere Fragen & Antworten finden Sie hier.
Kontakt und Newsletter für Vorsorgeeinrichtungen
Fragen zur Digitalen Rentenübersicht?
Bei Fragen und Hinweisen zu dieser Internetseite oder den bereitgestellten Dokumenten schreiben Sie uns gern.
Hotline
030 865 78787
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